1. Allgemeines/Vertragspartner
- Mit dem Erwerb einer MediaMarkt Dienstleistung („Dienstleistung“) kommt ein Vertrag zwischen der Media Markt Schweiz AG („MediaMarkt“) und dem Kunden („Kunde“) zustande.
- Diese Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen MediaMarkt und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
- Der Kunde legitimiert seinen Leistungsanspruch gegenüber MediaMarkt durch Vorlage und Weitergabe des entsprechenden Kassenzettels an den MediaMarkt Mitarbeiter.
2. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Er wird insbesondere im vereinbarten Zeitfenster für freien Zugang zum Installationsort sorgen und die für die Dienstleistungserbringung benötigten Hard- und Softwarekomponenten zur Verfügung stellen.
- Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, die bestellten Dienstleistungen an den Geräten vornehmen zu lassen und über alle erforderlichen Lizenzen für die Benutzung der zur Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen oder nützlichen Software zu verfügen.
- Sollte für die Durchführung einer Dienstleistung eine technische Voraussetzung fehlen, wird die entsprechende Dienstleistung – soweit erforderlich nach erneuter Terminvereinbarung – fortgeführt, sobald der Kunde die Mindestvoraussetzungen hergestellt hat. Bei der Herstellung der Voraussetzung ist der MediaMarkt Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden und im Rahmen eines separaten Vertrages gerne behilflich.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bestellten Dienstleistungen nicht in Rechte Dritter eingreift oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst.
- MediaMarkt haftet gegenüber dem Kunden nicht für mögliche Verletzungen von Rechten Dritter durch die Ausführung der vom Kunden beauftragten Dienstleistung. MediaMarkt ist in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung berechtigt, die Ausführung der Dienstleistung zu verweigern.
3. Leistungserbringung und Termine
- Leistungshindernisse, insbesondere die Nichteinhaltung von Lieferterminen, werden dem Kunden von MediaMarkt unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart.
- Steht innerhalb des vereinbarten Zeitfensters an der angegebenen Leistungsadresse kein Empfänger bereit, gerät der Kunde in Annahmeverzug.
- Der Kunde verpflichtet sich, MediaMarkt rechtzeitig zu informieren, wenn er einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann. MediaMarkt und der Kunde vereinbaren in diesem Fall baldmöglichst einen neuen Termin. Erfolgt die Mitteilung durch den Kunden nicht rechtzeitig, sodass ein erfolgloser Zustellungs- bzw. Leistungsversuch durch MediaMarkt stattfindet, trägt der Kunde die hierdurch anfallenden Kosten.
- MediaMarkt kann sich zur Erfüllung der Dienstleistungen Dritter bedienen. Eine Kabelverlegung erfolgt immer fliegend, sofern nicht anders vereinbart.
- Die Dienstleistungen werden innerhalb der Schweiz ausgeführt.
4. Preise
- Der angegebene Preis versteht sich jeweils als Netto-Preis in CHF inkl. MWST und gilt pro Dienstleistung.
- Zusätzliches Material (einschl. Hard- und Software), sofern nicht ausdrücklich im Leistungsumfang genannt, das für die Durchführung der bezeichneten Dienstleistungen erforderlich ist, ist nicht im Preis enthalten und vom Kunden separat zu erwerben. Ist die Leistungsadresse mit Motorfahrzeugen nicht erreichbar (z.B. autofreie Zone, Seilbahnen etc.), können individuell zu vereinbarende Zusatzkosten anfallen, die in den Preisen für die betreffende Dienstleistung nicht enthalten sind.
5. Gewährleistung und Haftung
- Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat seit deren Entdeckung und versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung MediaMarkt schriftlich anzuzeigen.
- Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Nur für den Fall, dass auch nach der Nachbesserung durch MediaMarkt die von MediaMarkt geschuldete Dienstleistung weiterhin mangelhaft ist, hat der Kunde das Recht eine Minderung des Preises oder eine Rückabwicklung des Vertrags zu verlangen. Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus Mängeln verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach Erbringung der Leistung.
- MediaMarkt haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Kunden eintreten, nur insoweit, als diese auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von MediaMarkt, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von MediaMarkt zurückzuführen sind und nur in Höhe des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schadens.
- Ansprüche gegen MediaMarkt wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder / und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt der Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch gegenüber MediaMarkt entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt ist.
- Für Datenverluste, -beschädigungen oder / und -änderungen, die im Fall einer regelmässigen und aktuellen Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wären, übernimmt MediaMarkt keine Haftung.
6. Datenschutz
- MediaMarkt erhebt, verarbeitet und nutzt die bei der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden (insbesondere Name, Anschrift und Te-lefon-nummer) für die Begründung und Abwicklung des Vertrages mit dem Kunden. Zu diesem Zweck kann MediaMarkt diese Daten im In- und Ausland an Dritte übermitteln, derer MediaMarkt sich zur Begründung und Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit dem Kunden bedient.
- Bei der Ausführung der von MediaMarkt geschul-deten Dienstleistung erhalten MediaMarkt oder ihre Erfüllungsgehilfen möglicherweise Zugriff auf Datenträger des Kunden. Der Kunde ist für die Sicherung der dort gespeicherten Daten gegen Zugriffe selbst verantwortlich. MediaMarkt und ihre Erfüllungsgehilfen werden dort gespeicherte Daten des Kunden nicht erheben oder verwenden.
7. Besondere Bedingungen für PC-Remote-Dienstleistungen
- Wegen der Art der auszuführenden Dienstleistungen kann MediaMarkt nicht dafür einstehen, dass die erworbenen PC-Remote-Dienstleistungen immer zum gewünschten Ergebnis führen.
- Die erworbenen PC-Remote-Dienstleistungen können nur über die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung genannte Website in An-spruch genommen werden.
- MediaMarkt ist berechtigt, Dateien auf den Systemen des Kunden zu kopieren, zu konfigurieren, anzupassen, zu löschen oder zu ändern, soweit es für die Ausführung der PC-Remote-Dienstleistungen erforderlich sein sollte.
- Der Kunde benötigt für die Erbringung der PC-Remote-Dienstleistungen einen Internetzugang sowie eine Telefonleitung, für die weitere vom Kunden zu tragende Kosten entstehen können.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen für MediaMarkt Dienstleistungen sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MediaMarkt und dem Kunden gilt ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und anderen internationalen Bestimmungen). Ausser bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Klagen der Sitz von MediaMarkt. Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen von MediaMarkt das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig.
Stand April 2020
» AGB zur MediaMarkt Home Service Garantie